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Satzung

Einzelförderungen

Die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. versteht sich in ihrer Arbeit vorrangig als operative  Stiftung, die zur Erfüllung ihres Stiftungszwecks eigene Vorhaben und Programme im Rahmen ihres Satzungszwecks initiiert und durchführt. Sie ist offen für Partnerschaften und Kooperationen, fördert jedoch in der Regel keine Projekte Dritter. Sie verfügt deshalb auch nicht über ein formales Antragsverfahren.

Förderanträge können nur in Ausnahmefällen Berücksichtigung finden.

Dies gilt zumeist dort, wo Vorhaben anderer in besonderer Weise einen Beitrag zu den Zielen und dem Programm der Stiftung zu leisten versprechen. Hier hat der Vorstand der Stiftung in eng umgrenztem Rahmen die Möglichkeit, Einzelförderungen auszusprechen, die in der Regel die Höhe von € 5.000 nicht übersteigen. Dabei ist ein Bezug zu den Zielen und dem Programm der Stiftungsarbeit zwingend, erfahrungsgemäß finden hier vorrangig völkerverbindende, ehrenamtlich initiierte oder durchgeführte und/oder innovative Vorhaben aus den Bereichen Kultur, Europa, und Naturschutz Berücksichtigung. Ein besonderes Augenmerk legt der Vorstand der Stiftung dabei auf die Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, insbesondere in der Auseinandersetzung mit Kultur, Bildung, Wissenschaft, Geschichte und gesellschaftlicher Verantwortung.

Ausnahmslos ausgeschlossen von diesem Förderverfahren sind Druckkostenzuschüsse, Buch- oder Filmprojekte, die Deckung von Etatlücken vorhandener Vorhaben, Folge- bzw. Ausfallfinanzierungen sowie institutionelle Förderungen oder Zuschüsse zu Personalkosten.

Für eine Entscheidung des Vorstands müssen der Stiftung formlose, aber aussagekräftige Unterlagen vorliegen, die  eindeutig Aufschluss über die Gesamtkosten des angestrebten Vorhabens, die erwarteten Einnahmen inklusive der erwarteten Förderung durch Dritte sowie die Höhe des erbetenen Zuschusses geben. Die Stiftung bemüht sich, auf entsprechende Anfragen binnen vier Wochen zu reagieren. Eine Rücksendung unverlangt eingesandter Unterlagen findet nicht statt.